Förderung
Förderung
Nächster Stichtag 15. Dezember 2024
Erster Schritt – Können Sie alle folgenden Fragen mit JA beantworten?
- Die Maßnahmen, die Sie fördern lassen möchten, wurden noch nicht begonnen? (Dazu gehört auch das Abschließen von Verträgen.)
- Liegt Ihr Projekt innerhalb des Gebietes der LEADER/CLLD-Region?
- Lässt sich Ihr Projekt innerhalb der Lokalen Entwicklungsstrategie in eines der Handlungsfelder einordnen?
- Haben Sie zur Beschreibung Ihrer Projektidee einen aussagekräftigen Projektsteckbrief ausgefüllt und an die LAG gesendet?
- Verfügen Sie über die nötigen finanziellen Mittel für den Eigenanteil und eine eventuelle Vorfinanzierung des Projektes?
Fördermöglichkeiten
In Kapitel 4 Strategien und Entwicklungsziele der Lokalen Entwicklungsstrategie Börde-Bode-Auen finden Sie die Handlungsfelder, Handlungsfeldziele und Teilziele, zu denen ein Projekt zugeordnet werden muss.
Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung bzw. die Förderhöhe. Ob ein Vorhaben förderfähig ist, entscheidet die Bewilligungsbehörde. Es sind die benannten Stichtage und Fristen des jeweils aktuellen Wettbewerbsaufrufes zu beachten!
Auswahlverfahren
Die LAG Börde-Bode-Auen führt mind. einmal im Jahr einen Projektwettbewerb durch. Der Aufruf dazu erfolgt öffentlich. Sie müssen kein Mitglied der Gruppe sein, um sich mit einem Projekt zu bewerben.
- Einreichung Projektsteckbrief bei der LAG bis zum jeweiligen benannten Stichtag als WORD-Datei
Vorlage Projektsteckbrief PDF
Datenschutzerklärung - Überprüfung hinsichtlich der Konformität zur Entwicklungsstrategie und den Förderrichtlinien
- Bewertungsvorschlag durch den Vorstand
Projektbewertungsbogen [PDF]) - Projektvorstellung durch Projektträgerinnen und -träger sowie abschließende Bewertung und Beschluss durch die Mitgliederversammlung. Wird ein Projekt durch die Mitglieder in die Prioritätenliste aufgenommen und stehen in dem jeweiligen Fonds ausreichend Mittel zur Verfügung, können die Projektträgerinnen und -träger bis zu einem benannten Stichtag eines jeden Jahres einen Förderantrag bei der zuständigen Bewilligungsbehörde einreichen.
- Vervollständigung der Anträge durch die Projektträgerinnen und -träger
- Einreichung der Anträge über das LEADER/CLLD-Management ab Aufnahme des Vorhabens in die Prioritätenliste (entfällt, wenn noch kein Management beauftragt wurde).
- Prüfung und Erteilung der Zuwendung durch die Bewilligungsstelle